ZU VERMIETEN AB 15. JULI 2025 ODER NACH VEREINBARUNG – 5,5 Zimmer mit großem Garten am Chemin de la Fauvette 57 in Lausanne
FÜR GRUPPENBESUCHE: Kontaktieren Sie den aktuellen Mieter unter der Nummer
In einem ruhigen und grünen Wohnquartier von Lausanne gelegen, bietet diese prächtige 5,5-Zimmer-Villa ein ideales Wohnumfeld für eine Familie.
Es beinhaltet:
Eingangshalle
geräumiges Wohn-/Esszimmer, Zugang zur Terrasse und zum Garten
eine voll ausgestattete moderne Küche
Gäste-WC
vier komfortable Schlafzimmer
ein Badezimmer
ein Duschraum
eine Waschküche
eine Garage
ein großer privater Garten mit Bäumen
Miete: CHF 3'900.- + Einzelgebühren
FÜR GRUPPENBESUCHE: Kontaktieren Sie den aktuellen Mieter unter der Nummer
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung von Guédon SA, Frau Corinne Veulliez.
Es werden nur vollständige Dateien verarbeitet:
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular (vor Ort oder auf unserer Website www.guedon.ch erhältlich)
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels (B oder C)
- Bescheinigung der Staatsanwaltschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Letzte 3 Gehaltsabrechnungen
- Kopie der Haftpflichtversicherungspolice.
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In einem ruhigen und grünen Wohnquartier von Lausanne gelegen, bietet diese prächtige 5,5-Zimmer-Villa ein ideales Wohnumfeld für eine Familie.
Es beinhaltet:
Eingangshalle
geräumiges Wohn-/Esszimmer, Zugang zur Terrasse und zum Garten
eine voll ausgestattete moderne Küche
Gäste-WC
vier komfortable Schlafzimmer
ein Badezimmer
ein Duschraum
eine Waschküche
eine Garage
ein großer privater Garten mit Bäumen
Miete: CHF 3'900.- + Einzelgebühren
FÜR GRUPPENBESUCHE: Kontaktieren Sie den aktuellen Mieter unter der Nummer
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung von Guédon SA, Frau Corinne Veulliez.
Es werden nur vollständige Dateien verarbeitet:
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular (vor Ort oder auf unserer Website www.guedon.ch erhältlich)
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels (B oder C)
- Bescheinigung der Staatsanwaltschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Letzte 3 Gehaltsabrechnungen
- Kopie der Haftpflichtversicherungspolice.