Die Baugenehmigung ist bis Ende August 2027 erteilt. Es handelt sich um eine freistehende Villa mit 1.087 m³ und zwei angrenzende Villen mit 757,75 bzw. 775,51 m³. Die Innenausstattung kann nach Ermessen des Mieters verändert werden.
Auf der Rückseite der Kirche, erreichbar über eine Privatstraße (Ch. de la Chapelle) von der Nendaz-Straße.
Ganzjährig sehr sonnig, Südlage, freie Sicht, ausgestattetes Grundstück, Quellwasser vorhanden, H30-Zone.
Auf der Rückseite der Kirche, erreichbar über eine Privatstraße (Ch. de la Chapelle) von der Nendaz-Straße.
Ganzjährig sehr sonnig, Südlage, freie Sicht, ausgestattetes Grundstück, Quellwasser vorhanden, H30-Zone.