Grundstück von 1000 m² (Teilung erforderlich): Gebäude „La Ferme“ - dreigeschossiges Wohnhaus (eine Wohnung pro Geschoss) und Schuppen (32 m²), unterliegt nicht dem LDFR (Gesetz über ländliche Landrechte).
Grundstück von 3.943 m²: Scheunen und Ställe (166 m²), landwirtschaftliche Nutzfläche (50 m²) und landwirtschaftliche Flächen (Obstkulturen, Wiesen, Brachland), unterliegt der LDFR.
Residenz „La Ferme“ – Gebäude A
ERDGESCHOSS
Eingangsbereich, Wohnzimmer, Küche, 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer
BODEN
Eingangsbereich, Wohnzimmer, Küche, 2 Schlafzimmer, 1 Badezimmer
DACHBODEN
Eingangshalle, Wohnzimmer, Küche mit Essbereich, 1 Schlafzimmer, 1 Duschbad
Westhalle – Gebäude B
Ein kleiner, zweistöckiger Anbau, der in den Hang hineingebaut ist. Jede Etage hat direkten Zugang zum Grundstück.
Scheunenstall - Gebäude C
Eine alte zweistöckige Scheune mit einem Anbau, der sich über die Straße erstreckte, und einem Dach, das flussaufwärts an drei Seiten offen war.
Landwirtschaftliche Bedeckung - Gebäude E
Eingeschossiges landwirtschaftliches Gebäude mit angebautem Hühnerstall
ANMERKUNGEN
Die Klärgrube muss erneuert werden
Grundstück von 3.943 m²: Scheunen und Ställe (166 m²), landwirtschaftliche Nutzfläche (50 m²) und landwirtschaftliche Flächen (Obstkulturen, Wiesen, Brachland), unterliegt der LDFR.
Residenz „La Ferme“ – Gebäude A
ERDGESCHOSS
Eingangsbereich, Wohnzimmer, Küche, 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer
BODEN
Eingangsbereich, Wohnzimmer, Küche, 2 Schlafzimmer, 1 Badezimmer
DACHBODEN
Eingangshalle, Wohnzimmer, Küche mit Essbereich, 1 Schlafzimmer, 1 Duschbad
Westhalle – Gebäude B
Ein kleiner, zweistöckiger Anbau, der in den Hang hineingebaut ist. Jede Etage hat direkten Zugang zum Grundstück.
Scheunenstall - Gebäude C
Eine alte zweistöckige Scheune mit einem Anbau, der sich über die Straße erstreckte, und einem Dach, das flussaufwärts an drei Seiten offen war.
Landwirtschaftliche Bedeckung - Gebäude E
Eingeschossiges landwirtschaftliches Gebäude mit angebautem Hühnerstall
ANMERKUNGEN
Die Klärgrube muss erneuert werden