Grundstück auf den Höhen von Chesières, Richtung Les Ecovets. Es ist nur wenige Autominuten vom Zentrum von Villars, den öffentlichen Verkehrsmitteln und allen Annehmlichkeiten entfernt. Es genießt eine ruhige Lage und einen herrlichen Blick auf die Alpen.
BODEN
Das Grundstück liegt in einer Bauzone, die gemäß dem aktuellen kommunalen Bebauungsplan ECVA (Ecovets-Chesières-Villars-Arveyes) als Chaletzone A ausgewiesen ist, sowie in einer Wohnzone mit sehr geringer Dichte 15 - LAT - A gemäß dem zukünftigen kommunalen Bebauungsplan PACOM (Pacom). Alle Bauvorhaben unterliegen diesen beiden Vorschriften.
Darüber hinaus umfasst das Grundstück laut beigefügtem Plan ein großes Waldgebiet. Die mögliche Fläche für ein Chalet ist auf dem Plan violett umrandet.
Hier einige Regelungen aus beiden Bauordnungen:
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Das Grundstück liegt in einer Bauzone, die gemäß dem aktuellen kommunalen Bebauungsplan ECVA (Ecovets-Chesières-Villars-Arveyes) als Chaletzone A ausgewiesen ist, sowie in einer Wohnzone mit sehr geringer Dichte 15 - LAT - A gemäß dem zukünftigen kommunalen Bebauungsplan PACOM (Pacom). Alle Bauvorhaben unterliegen diesen beiden Vorschriften.
Darüber hinaus umfasst das Grundstück laut beigefügtem Plan ein großes Waldgebiet. Die mögliche Fläche für ein Chalet ist auf dem Plan violett umrandet.
Hier einige Regelungen aus beiden Bauordnungen:
- Das Gebiet ist für individuelles oder kollektives Wohnen, Handel und Handwerk vorgesehen.
- Der Abstand der Fassaden zur Grenze des Nachbargrundstücks beträgt mindestens 8 m.
- Die Grundfläche der Baugrundstücke beträgt mindestens 1.000 m2, wobei pro Grundstück oder Grundstücksteil von mindestens 1.000 m2 ein Wohngebäude errichtet werden darf.
- Das Verhältnis zwischen der bebaubaren Fläche und der Grundstücksfläche beträgt höchstens 1/8.